III. Wertgutachten und Versicherungswertermittlung
Wir bewerten, ohne zu werten
In Zeiten globaler Unternehmensstrukturen stellt sich bei Übernahmen und Verkäufen immer häufiger die Frage nach der korrekten Wertverrechnung. Im Auftrag von Finanzbehörden oder Unternehmen ermitteln wir akkurate Verkehrswerte, um bilanzierten Werte überprüfbar zu machen. Die Wertermittlung basiert auf einer detaillierten Inaugenscheinnahme der betreffenden Betriebe, Teilbetriebe oder Einzelobjekte. Dem Gutachten wird eine Fotodokumentation beigefügt. Auf Wunsch werden die Daten durch Videomaterial ergänzt. Zusätzlich beraten wir Kunden nach wie vor bei Fragen rund um die Versicherungswertermittlung. Denn gut versichert, heißt gut aufgestellt sein.
Unterschiedliche Wertermittlungsverfahren:
Versicherungswertermittlung
Für eine vorausschauende Absicherung und die Minimierung eines unternehmerischen Risikos müssen die Versicherungssumme und der tatsächliche Maschinenwert eines Betriebs kongruieren.
Zur Vermeidung von Unter- oder Überversicherung an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung bzw. Maschinen wird mit der Erstellung von Neuwert- und Zeitwerttaxen die korrekte Versicherungssumme ermittelt.
Verkehrswertermittlung für Kauf und Verkauf
Im Gegensatz zur Versicherungswertermittlung ist bei der Verkehrswertermittlung der Marktwert maßgeblich. Bei der Bewertung ist zu unterscheiden, ob die zu bewertenden Objekte an Ort und Stelle verbleiben oder ein Standortwechsel vorgesehen ist. Beim Verkauf von Maschinen und technischen Anlagen an verbundene Unternehmen sichert ein Wertgutachten verlässlich gegen den häufig von Finanzbehörden erhobenen Vorwurf der Gewinnverlagerung ab.
Verkehrswertermittlung für Verkauf ins Ausland (CEC)
Beim Verkauf von gebrauchten Maschinen oder technischen Anlagen ins Ausland erstellen unsere Sachverständigen ein CEC-Gutachten (Zertifikat). CEC steht für Chartered Engineers Certificate. Das Gutachten gibt Auskunft über den Wert, Zustand und die Restlebensdauer eines betreffenden Objektes. Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Einfuhrbedingungen der einzelnen Länder verfasst – in der Regel in Englisch. Für die Einfuhr gebrauchter Maschinen nach Indien ist ein CEC übrigens fast immer zwingend erforderlich und beugt langwierigen Problemen mit dem Zoll vor.
Verkehrswertermittlung für Insolvenz, Liquidation und Beleihung
Im Fall einer Insolvenz, Liquidation oder Beleihung eines Betriebes muss der Verkehrswert unter der Berücksichtigung besonderer Bedingungen ermittelt werden: Bei einer Versteigerung ist Zeitdruck dann ebenso ein Faktor wie schon stillgelegte Maschinen und Produktionen, die trotz alledem beurteilt werden müssen.
Verkehrswertermittlung für Verlagerung
Bei der Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen findet in der Regel kein Eigentümerwechsel statt, sondern die betreffenden Objekte werden lediglich an einen anderen Standort verlegt. In diesen Fällen gilt es, den Verkehrswert der einzelnen Objekte vor Verlagerung und die Höhe der Verlagerungskosten zu ermitteln.
Verkehrswertermittlung für Sachgründungen
Wertgutachten für Amtsgerichte: Für die Einbringung von Sachwerten in eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise bei einer GmbH-Gründung, verlangen die Amtsgerichte in der Regel ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Genauso übernehmen wir die Wertermittlung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Übernahme von Maschinen und Anlagen in neu gegründete Holdings.
Wann empfiehlt sich ein externes Wertgutachten?
Unternehmen, die betriebliche Anlagen an Tochterfirmen oder beteiligte Unternehmen veräußern, treffen mit einem externen Wertgutachten Vorkehrungen für eine mögliche Überprüfung durch eine Finanzbehörde. So können unnötige Streitigkeiten vermieden und bei einer Prüfung transparente und nachvollziehbare Daten geliefert werden.
Wir unterstützen mit
Versicherungswertermittlung von gesamten Unternehmen, Betriebsteilen oder Einzelobjekten.
Versicherungswertermittlung für Kauf und Verkauf
Verkehrswertermittlungen für Verkäufe an verbundene Unternehmen
Verkehrswertermittlung für Verkauf ins Ausland (CEC)
Versicherungswertermittlung für Insolvenzen, Liquidationen und Beleihungen
Versicherungswertermittlung für Verlagerung
Versicherungswertermittlung für Sachgründung