III. Wertgutachten und Versicherungswertermittlung

Wir bewerten, ohne zu werten

In Zeiten globaler Unternehmensstrukturen stellt sich bei Übernahmen und Verkäufen immer häufiger die Frage nach der korrekten Wertverrechnung. Im Auftrag von Finanzbehörden oder Unternehmen ermitteln wir akkurate Verkehrswerte, um bilanzierten Werte überprüfbar zu machen. Die Wertermittlung basiert auf einer detaillierten Inaugenscheinnahme der betreffenden Betriebe, Teilbetriebe oder Einzelobjekte. Dem Gutachten wird eine Fotodokumentation beigefügt. Auf Wunsch werden die Daten durch Videomaterial ergänzt. Zusätzlich beraten wir Kunden nach wie vor bei Fragen rund um die Versicherungswertermittlung. Denn gut versichert, heißt gut aufgestellt sein.

Wann empfiehlt sich ein externes Wertgutachten?

Gut zu wissen

Unternehmen, die betriebliche Anlagen an Tochterfirmen oder beteiligte Unternehmen veräußern, treffen mit einem externen Wertgutachten Vorkehrungen für eine mögliche Überprüfung durch eine Finanzbehörde. So können unnötige Streitigkeiten vermieden und bei einer Prüfung transparente und nachvollziehbare Daten geliefert werden.  

Wir unterstützen mit

  • Versicherungswertermittlung von gesamten Unternehmen, Betriebsteilen oder Einzelobjekten.

  • Versicherungswertermittlung für Kauf und Verkauf

  • Verkehrswertermittlungen für Verkäufe an verbundene Unternehmen

  • Verkehrswertermittlung für Verkauf ins Ausland (CEC)

  • Versicherungswertermittlung für Insolvenzen, Liquidationen und Beleihungen

  • Versicherungswertermittlung für Verlagerung

  • Versicherungswertermittlung für Sachgründung

Sachverstand entsteht im Austausch – für unstreitige Ergebnisse, auf die sich aufbauen lässt. Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

05203 91819-55info@sv-kramme.de